AGB
AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Agentur Zeitpunkt Mediendesign & -produktion GmbH
(nachfolgend die "AGB"), Stand März 2020
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die Agentur Zeitpunkt Mediendesign & -produktion GmbH mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 251329 b ("Zeitpunkt") erbringt alle Leistungen gegenüber ihren Kunden (der "Kunde" und jeder Kunde gemeinsam mit Zeitpunkt die "Parteien") auf Basis dieser AGB, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen den Parteien, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Zeitpunkt weist ausdrücklich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden zurück. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen, oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Zeitpunkt schriftlich bestätigt werden.
1.3. Die Bestimmungen dieser AGB können von Zeitpunkt jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, wobei solche Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website von Zeitpunkt unter office@zeitpunkt.com und durch Zusendung des Vertragstextes an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse kundgemacht werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 30 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail anoffice@zeitpunkt.com, so gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs eines Kunden besteht das Vertragsverhältnis zwischen diesem Kunden und Zeitpunkt gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSGEGENSTAND
2.1. Der Kunde erhält von Zeitpunkt ein schriftliches Angebot (das "Angebot"), worin das umzusetzende Projekt nach Auftrag nach Art, Umfang und Kosten definiert ist. Die Angebote von Zeitpunkt sind ausschließlich freibleibend und unverbindlich. Das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien (der "Auftrag") kommt erst mit Auftragsbestätigung durch Zeitpunkt zustande. Nachträgliche Änderungen eines Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Zeitpunkt.
2.2. Inhalt eines Auftrages können insbesondere die Erstellung und Bearbeitung eines Internetauftritts (die "Website"), das Hosting von Internetseiten (das "Hosting"), die Bereitstellung von Software als Service-Leistung ("SAAS"), die Entwicklung von Apps für Smartphones und Tablets (die "Apps", zusammen mit der Website die "Software") sowie Consulting- und Marketingleistungen (z.B. Workshops, Beratung bei der Erstellung von Werbekonzepten, Suchmaschinenoptimierung etc) sein (alle zusammen die "Leistungen").
2.3. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Zeitpunkt liegen und/oder Gründe, die Zeitpunkt nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung eines Vertrages verzögern, hat Zeitpunkt in keinem Fall zu vertreten.
3. RECHTE UND PFLICHTEN VON ZEITPUNKT
3.1. Wurde mit dem Kunden in einem Auftrag anstatt einer konkreten Spezifikation der Leistungen eine (abstrakte) Beschreibung des umzusetzenden Projektes bzw ein Rahmen vereinbart, dessen Anforderungen von Zeitpunkt zu erfüllen sind, besteht für Zeitpunkt innerhalb des vereinbarten Rahmens bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
3.2. Zeitpunkt ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Durchführung eines Auftrags selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen qualifizierter Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
3.3. Die Auswahl des Mitarbeiters, der die Leistung erbringt, erfolgt durch Zeitpunkt. Zeitpunkt ist berechtigt, eingesetzte Mitarbeiter jederzeit durch andere Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation zu ersetzen.
3.4. Erbringt Zeitpunkt kostenlose Dienste und Leistungen, so können diese von Zeitpunkt ohne Vorankündigung jederzeit eingestellt werden.
3.5. Sofern nicht abweichend geregelt, erbringt Zeitpunkt ihre Leistungen während der gewöhnlichen Geschäftszeiten, das ist Montag bis Freitag jeweils 9:00 bis 16:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage (die "gewöhnliche Geschäftszeit").
4. RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, Zeitpunkt zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Kunde hat Zeitpunkt zeitgerecht und laufend von allen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Kommt es aufgrund einer unrichtigen, unvollständigen und ausgebliebenen Information zu einer nicht auftragsgemäßen Auftragsleistung oder Verzögerung, trägt der Kunde den Aufwand, der dadurch entsteht und hat Zeitpunkt einen allfällig dadurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen.
4.2. Es obliegt dem Kunden, die für die Durchführung des Auftrags erteilten Informationen auf ihre Richtigkeit, und seine zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber- und Kennzeichenrechte, oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Eine Nachprüfpflicht von Seiten Zeitpunkt besteht diesbezüglich nicht. Wird Zeitpunkt wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Zeitpunkt diesbezüglich schad- und klaglos.
4.3. Sofern vom Kunden Software zur Bearbeitung, Änderung oder Weiterentwicklung übergeben wird, ist der Kunde verpflichtet, zu prüfen, dass er dazu berechtigt ist, diese Arbeiten durchführen zu lassen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung und wird Zeitpunkt wegen solch einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Zeitpunkt diesbezüglich schad- und klaglos.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet Zeitpunkt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten, insbesondere von Schutzrechten, erheben.
4.5. Der Kunde räumt Zeitpunkt das unentgeltliche und das für die Erfüllung des Auftrags befristete Recht ein, sämtliche von ihm für die Erstellung des Auftrags übermittelten Inhalte, wie z.B. Texte, Logos, Fotos, in dem für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Umfang zu bearbeiten. Der Kunde gewährleistet, dass er die für die geplante Verwendung notwendigen Rechte verfügt und berechtigt ist, das Recht zur Bearbeitung an Zeitpunkt zu übertragen. Der Kunde verpflichtet sich, Zeitpunkt aus Schutzrechtsverletzungen erwachsenden Folgen schad- und klaglos zu halten.
4.6. Der Kunde ist verpflichtet, die im präsentierten Gestaltungskonzept enthaltenen Elemente auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Für Schäden, die aufgrund einer unterlassenen Prüfung zu einem Schaden führen, haftet Zeitpunkt nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
4.7. Soweit die Erbringung von Leistungen von Zeitpunkt einen Zugang zur EDV des Kunden erfordert, hat der Kunde den ungehinderten Zugang sicherzustellen. Sind im Rahmen der Leistungserbringung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen, wird der Kunde den Mitarbeitern von Zeitpunkt während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.
4.8. Kann eine Leistung von Zeitpunkt, aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, insbesondere weil der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten verstoßen hat, Mängel oder Störungen nicht rechtzeitig gemeldet oder beseitigt hat oder der Kunde vereinbarte Termine nicht eingehalten hat oder gegen sonstige Verpflichtungen der AGB und dem Auftrag verstoßen hat, so hat der Kunde den hierdurch zusätzlich verursachten Arbeitsaufwand zu vergüten. In einem solchen Fall verlängern sich Weiters die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen entsprechend der vom Kunden zu vertretenden Verzögerung.
5. TERMINE, VERSAND
5.1. Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw von Zeitpunkt schriftlich zu bestätigen.
5.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Zeitpunkt liegen bzw. Gründe, die Zeitpunkt nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung eines Auftrags verzögern, hat Zeitpunkt, auch wenn sie deren Unterauftragnehmer betreffen, in keinem Fall zu vertreten bzw gestattet Zeitpunkt die Neufestsetzung des ursprünglich im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraumes.
5.3. Wünscht der Kunde nach Auftragserteilung eine Änderung des Auftrages und stimmt Zeitpunkt dieser zu, verlängern sich die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen ebenfalls entsprechend. Die bisherigen Aufwendungen von Zeitpunkt sind in diesem Falle jedenfalls vom Kunden zu tragen, auch wenn sie durch die Änderungen des Auftrages nutzlos geworden sind.
5.4. Erfüllungsort für die zu erbringenden Leistungen ist der Sitz von Zeitpunkt. Der Versand erfolgt nur über Auftrag sowie auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
6. EIGENTUMSRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
6.1. Die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht, an allen Leistungen von Zeitpunkt bleiben im Eigentum von Zeitpunkt. Die Schutzrechte an vom Kunden zur Verfügung gestellten Werken (z.B. Fotos, Grafiken, Videos) verbleiben beim Kunden.
6.2. Die Nutzungsrechte für den Quellcode der Apps und der SAAS verbleiben bei Zeitpunkt.
6.3. Zeitpunkt räumt dem Kunden an der Software ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke ein. Jede anderwärtige Nutzung und/oder Verwertung der Software erfordert die schriftliche Zustimmung von Zeitpunkt.
6.4. Zeitpunkt räumt dem Kunden an der SAAS ein für die Dauer des Vertrages befristetes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene Zwecke ein.
6.5. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an der Software und SAAS von Zeitpunkt gemäß Punkt 6.2. und 6.3. setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Zeitpunkt dafür in Rechnung gestellten Entgelte voraus.
6.6. Änderungen bzw Bearbeitungen der Software und der SAAS, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Zeitpunkt zulässig.
6.7. Die dem Kunden eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von Zeitpunkt an Dritte übertragen oder als Sublizenz weitergegeben werden.
7. DATENSCHUTZ
7.1. Zeitpunkt erbringt sämtliche Leistungen unter Wahrung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit Zeitpunkt personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen Zeitpunkt und der Kunde eine gesonderte Vereinbarung über die Pflichten von Zeitpunkt als Auftragsverarbeiter (Auftragsverarbeitungsvertrag).
7.2. Soweit Zeitpunkt Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden und/oder deren Angestellten ist, stellt Zeitpunkt dem Kunden die erforderlichen Informationen über die Datenverarbeitungen im Sinne der Datenschutzgrundverordnung dem Kunden in der Datenschutzerklärung elektronisch zur Verfügung.
8. NAMENSNENNUNG, REFERENZ
8.1. Zeitpunkt ist zur Anbringung seines Firmenwortlauts oder eines Logos auf jedem erbrachten Werk, sowie auf jedem Werbemittel dafür, oder jeder Veröffentlichung darüber, berechtigt.
8.2. Zeitpunkt ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und sämtliche (geschützte oder ungeschützte) Markenzeichen, Logos und Kennzeichen des Kunden in sämtlichen Medien für eigene Werbezwecke zu verwenden.
9. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
9.1. Das Entgelt beruht auf den im Auftrag vereinbarten Preisen. Alle Preise gelten für Leistungen innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten und verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Verrechnung erfolgt jeweils pro geleistete Arbeitsstunde.
9.2. Als Arbeitszeit gilt sowohl die Zeit, in der Mitarbeiter von Zeitpunkt, sei es in den Geschäftsräumlichkeiten von Zeitpunkt oder des Kunden, Dienstleistungen für den Kunden erbringen, als auch die Reisezeit.
9.3. Alle Leistungen von Zeitpunkt im Rahmen eines Auftrags, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle im Zuge der Auftragserfüllung erwachsenden Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind Zeitpunkt vom Kunden gegen Rechnungslegung zu ersetzen.
9.4. Verlangt der Kunde Leistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit, werden für diese Leistungen, auf Grundlage der im Auftrag vereinbarten Stundensätze, folgende Zuschläge verrechnet:
Montag bis Freitag von 16.00 bis 20.00 Uhr
plus 60 %
Montag bis Freitag von 20.00 bis 9.00 Uhr
plus 120 %
Samstag, Sonntag und Feiertag von 0.00 bis 24.00 Uhr
plus 180 %
9.5. Das mit dem Kunden vereinbarte Entgelt ist wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder der an dessen Stelle tretende Index. Der Preis verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis (Verbraucherpreisindex 2015 im Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrages) verändert. Schwankungen der Indexzahl nach unten bleiben unberücksichtigt. Bei jedem Überschreiten nach oben ist Zeitpunkt berechtigt, das Entgelt neu zu berechnen.
Sollte Zeitpunkt von ihrem Recht, die Preise aufgrund der vereinbarten Wertsicherung zu erhöhen, im Einzelfall nicht oder nicht zur Gänze Gebrauch machen, so liegt darin kein Verzicht auf das Anhebungsrecht. Zeitpunkt hat das Recht, die Erhöhung der Entgelte aufgrund gestiegener, aber bislang nicht oder nicht zur Gänze geltend gemachter Indexwerte zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.
9.6. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, wird Zeitpunkt jeweils am Monatsende Rechnungen legen, die innerhalb von 15 Kalendertagen nach Rechnungslegung in Euro ohne Abzug zur Zahlung fällig sind.
9.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Zeitpunkt berechtigt, ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe 9,2% p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzugs auch sämtliche Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu tragen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.8. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, oder treten in seinen Vermögensverhältnissen Änderungen ein, wodurch die Bezahlung der bereits gelegten oder der hinkünftig im Zusammenhang mit dem Auftrag noch zu legenden Rechnungen gefährdet erscheinen, ist Zeitpunkt berechtigt, die gesamten bereits erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen sowie vom Kunden eine taugliche Sicherstellung für die restlichen zu erbringenden Leistungen in Form einer abstrakten Bankgarantie oder einer gleichwertigen Sicherstellung zu fordern. Darüber hinaus ist Zeitpunkt nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
9.9. Für den Fall, dass der Kunde die gelegte Rechnung binnen fünfzehn Kalendertagen nach Rechnungslegung nicht bezahlt und innerhalb derselben Frist die geforderte Sicherstellung nicht erbringt, ist Zeitpunkt berechtigt, unter Setzung einer siebentägigen Nachfrist vom Auftrag zurück zu treten.
9.10. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Ansprüchen von Zeitpunkt mit Gegenforderungen aufzurechnen. Allfällige Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
10. VERTRAGSDAUER, RÜCKTRITT / STORNIERUNG EINES AUFTRAGS
10.1. Sofern nicht abweichend vereinbart, wird der Auftrag über SAAS und Hosting auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
10.2. Der Auftrag über SAAS und Hosting kann, sofern nicht abweichend vereinbart, von jeder Partei durch schriftliche Mitteilung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.
10.3. Zeitpunkt ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Auftrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Verpflichtungen aus einem Auftrag oder gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.
10.4. Im Fall ihres berechtigten Vertragsrücktritts (einschließlich eines Rücktritts gemäß 8.9. dieser AGB) behält Zeitpunkt den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt. Dies gilt gleichfalls bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden.
10.5. Der Kunde ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Auftrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrages für den Kunden nicht mehr zumutbar ist, weil Zeitpunkt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB oder des Auftrages verstößt.
10.6. Die bis zu diesem Zeitpunkt von Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten sind vom Kunden auch im Fall seines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen.
10.7. Mangels Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die vorzeitige Stornierung eines Auftrag durch den Kunden nur gegen vollständige Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen und Ersatz aller aufgelaufenen Kosten zuzüglich Zahlung einer einmaligen Stornogebühr in Höhe von 20 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zulässig.
11. GEWÄHRLEISTUNG
11.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate nach Leistungserbringung durch Zeitpunkt.
11.2. Zeitpunkt leistet ausschließlich Gewähr für vom Kunden nachgewiesene und reproduzierbare Abweichungen von schriftlich (z.B. im Auftrag oder in einem separaten Pflichtenheft) vereinbarten Spezifikationen der Leistungen.
11.3. Die Parteien vereinbaren die unten angeführten Fehlerklassen für die Klassifikation von Fehlern einer Software:
Klasse 1 – Kritisch
Die Nutzung der Software ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf wesentliche Funktionen und/oder die Sicherheit der Software, sodass diese nicht weiter verwendet werden kann.
Klasse 2 – Schwer
Die zweckmäßige Nutzung der Software ist wesentlich eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf Funktionen und/oder die Sicherheit der Software, lässt aber eine Weiterverwendung zu.
Klasse 3 – Leicht
Die zweckmäßige Nutzung der Software ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Software und lässt eine weitere Verwendung mit nur geringen Einschränkungen zu.
Die Klassifikation anhand der Fehlerklassen erfolgt im Einvernehmen zwischen den Parteien. Vor einvernehmlicher Klassifikation oder falls eine solche nicht zustande kommt, hat Zeitpunkt Maßnahmen auf Basis der von ihr vorgenommenen Klassifikation zu setzen.
11.4. Zeitpunkt wird unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Werktagen nach Meldung eines Fehlers der Klassen 1 und 2 mit der Fehlerbehebung nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung beginnen und diese unentgeltlich erbringen.
11.5. Fehler der Klasse 3 (leichte Fehler) sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
11.6. Es obliegt dem Kunden, allfällige Mängel der Leistung unverzüglich nach Empfang der Leistung, spätestens jedenfalls innerhalb von fünf Werktagen, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels, sowie der Bekanntgabe der für die Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung verfügbaren Informationen, zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben gilt die Leistung als genehmigt und abgenommen, wodurch die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen ist. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
11.7. Im Fall einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge, behält sich Zeitpunkt das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung zu erfüllen. Zeitpunkt wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei in Bezug auf Software Punkt 10.4. vorgeht. Der Kunde ist verpflichtet, Zeitpunkt alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von Zeitpunkt zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Kunde.
11.8. In Bezug auf das Hosting und SAAS gewährleistet Zeitpunkt eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 98% pro Kalenderjahr. Geplante Wartungsarbeiten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
11.9. Funktionsbeeinträchtigungen der Leistungen, die aus der vom Kunden zur Verfügung gestellten Hardware- und Softwareumgebung oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren, stellen keinen Mangel der Leistungen dar.
11.10. Zeitpunkt übernimmt keine Gewährleistung für den Fall der Inkompatibilität von Diensten oder gelieferter Software oder SAAS mit Systemkomponenten des Kunden, insbesondere wenn der Kunde über die von ihm verwendeten Komponenten falsche Angaben gemacht hat.
11.11. Zeitpunkt übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Installation, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
11.12. Für Software die Bestandteile enthält, die als "Open Source", klassifiziert ist, übernimmt Zeitpunkt keine Gewähr. Bei der Verwendung dieser Software sind die vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfällige Lizenzregelungen zu beachten.
11.13. Für ausdrücklich als "Testversion" bezeichnete Softwareversionen wird keine Gewähr geleistet.
11.14. Die Gewährleistung bei Mängeln, die aufgrund von Änderungen der Software, Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, wird ausgeschlossen.
11.15. Die Eintragung bzw. Auffindung des Kunden in einzelnen Suchmaschinen, wird von Zeitpunkt weder gewährleistet, noch ist der Kunde berechtigt, Forderungen welcher Art auch immer, zur Erfüllung dieser Leistungen an Zeitpunkt zu stellen.
11.16. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
11.17. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen, werden von Zeitpunkt gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Änderungen der Software, Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
12. HAFTUNG
12.1. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Zeitpunkt nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von Zeitpunkt für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.
12.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Zeitpunkt nicht.
12.3. Zeitpunkt übernimmt keine Haftung für Systemausfälle, Störungen, Datenverluste, Datenbeschädigungen und Viren etwa infolge äußerer Angriffe oder aus anderen Gründen übernommen werden, es sei denn, dass solche Schäden von Zeitpunkt vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
12.4. Zeitpunkt steht nicht für die Richtigkeit von Inhalten ein, wenn diese vom Kunden vorgegeben und genehmigt wurden.
12.5. Der Kunde verpflichtet sich, Zeitpunkt gegen Ansprüche von Dritten vollkommen schad- und klaglos zu halten.
12.6. Die Haftung von Zeitpunkt ist mit der Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt. Sollte im Angebot eine Kostenschätzung abgegeben worden sein, ist der Höchstbetrag der Kostenschätzung als haftungsbeschränkender Auftragswert anzusehen.
12.7. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
13. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR STUNDENKONTINGENTE
13.1. Sofern der Kunde auf seinen Wunsch Stundenkontingente erwirbt, kommen über den Umfang dieser AGB des Weiteren diese "Besonderen Bedingungen für Stundenkontingente" (gesamter Punkt 12) zur Anwendung.
13.2. Der Kunde hat die Möglichkeit ein Stundenkontingent für Serviceleistungen (z.B. Support, Fragen, Anpassungen, etc) von Zeitpunkt zu erwerben. Die jeweilige Anzahl der Stunden, die vom Kontingent erfasst sind, werden jeweils im Einzelnen zwischen Zeitpunkt und dem Kunden vereinbart.
13.3. Der Kunde ist berechtigt das Stundenkontingent innerhalb eines zwischen Zeitpunkt und dem Kunden vereinbarten Zeitraums (der "Zeitraum") aufzubrauchen.
13.4. Der Kunde ist nicht berechtigt offene Stundenkontingente außerhalb des Zeitraums aufzubrauchen.
13.5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückforderung des Entgelts, wenn er das Stundenkontingent nicht innerhalb des Zeitraums aufgebraucht hat.
14. ABWERBEVERBOT
14.1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach weder direkt noch indirekt die bei Kunden eingesetzten Mitarbeiter bzw. sonstige zur Leistungserbringung von Zeitpunkt beauftragte Dritte zu beschäftigen bzw. abzuwerben.
14.2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Punkt 14.1. dieser AGB verpflichtet sich der Kunde gegenüber Zeitpunkt eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbruttoeinkommen des Mitarbeiters. Die Geltendmachung eines diese Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt unberührt.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.
15.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht. Die unzulässige oder unzureichende Bestimmung ist im Sinne der geltungserhaltenden Reduktion durch eine solche, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
15.3. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.
15.4. Diese AGB sowie sämtliche zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.
15.5. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.